Die Telekommunikationsbranche in der Schweiz untersteht ebenso wie in Deutschland spezifischen Regelungen, die im Fernmeldegesetz (FMG) verankert sind. Dieses Gesetz wurde nun überarbeitet. Eine der neuen Bestimmungen, die ab dem 1. Januar 2021 gilt, schreibt für den Betrieb von Schweizer Mehrwertdienstnummern (0900/0901/0906) einen Firmensitz in der Schweiz vor. Ab dem 1. Januar 2021 hat daher jeder außerhalb der Schweiz ansässige Inhaber von Mehrwertdienstnummern sechs Monate (bis zum 30.06.2021) Zeit, um ein offizielles Firmendomizil in der Schweiz zu gründen und diese neue Vorgabe zu erfüllen. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Ihre Mehrwertnummer bei der BAKOM bis spätestens 01.07.2021 auf ein Schweizerisches Unternehmen zu übertragen. Überlegen Sie dabei gut, welchem Unternehmen Sie die Mehrwertnummer übertragen, denn dieses wird Eigentümerin Ihrer Nummer und hat damit auch die volle Verfügungsgewalt.
Sollten Sie im Besitz einer solchen Nummer sein und KEINEN Firmensitz in der Schweiz aufweisen können, haben wir eine Lösung für Sie. Sprechen Sie uns an unter 0800 777 5008 oder senden Sie uns eine Email an info@corazon.de.
Wir garantieren Ihnen schriftlich, dass die Verfügungsgewalt alleine bei Ihnen bleibt und nur Sie Ihre Nummern nutzen dürfen.