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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der CORAZÓN Communication Business GmbH & Co. KG

§ 1 Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der CORAZÓN Communication Business GmbH & Co. KG, Frankfurter Str. 5, 65189 Wiesbaden (nachfolgend „CORAZÓN“) und ihren Kunden über sämtliche angebotenen Leistungen.

(2) Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag, dem Angebot, den zugehörigen Leistungsbeschreibungen und Preisübersichten sowie diesen AGB.

(3) Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Eine Nutzung durch Verbraucher (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.

(4) Abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, CORAZÓN stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

(5) Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, sofern der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang widerspricht. Im Falle des Widerspruchs steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von vier Wochen zu.

§ 2 Leistungen von CORAZÓN

(1) CORAZÓN erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem Stand der Technik sowie im Rahmen der vorhandenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten.

(2) Die durchschnittliche jährliche Verfügbarkeit beträgt 96%, ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster und Ausfälle aufgrund höherer Gewalt oder technischer Störungen bei Netzbetreibern oder Partnerunternehmen.

(3) CORAZÓN ist berechtigt, Leistungen durch geeignete Erfüllungsgehilfen oder Partnerunternehmen erbringen zu lassen.

(4) CORAZÓN kann technische Anpassungen vornehmen, sofern diese dem Kunden zumutbar sind und dessen wesentliche Interessen nicht beeinträchtigen.

(5) CORAZÓN wird den Kunden unverzüglich über längerfristige Leistungshindernisse oder deren Beseitigung informieren. Zeitweilige Störungen der CORAZÓN-Leistungen können sich aus Gründen höherer Gewalt, wegen Arbeitskämpfen, behördlichen Maßnahmen sowie technischen Änderungen an Anlagen von CORAZÓN-Partnern oder mit diesen zusammengeschalteten Netzbetreibern (z.B. zur Verbesserung des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Anlagen an das Leistungsnetz etc.).

§ 3 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben einzuhalten.

(2) Der Kunde ist für alle von ihm bereitgestellten Inhalte selbst verantwortlich. Er stellt sicher, dass diese keine Rechte Dritter verletzen und keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte enthalten..

(3) Der Kunde hat CORAZÓN einen verantwortlichen Ansprechpartner zu benennen.

(4) Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:

a) nur Inhalte bereitzustellen, die nicht gegen Jugendschutz-, Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte verstoßen,
b) nur solche Verbraucher zu kontaktieren, die zuvor wirksam eingewilligt haben (sog. SPAM-Verbot),
c) keine Adress- oder Datenweitergabe ohne ausdrückliche Erlaubnis vorzunehmen,
d) rechtlich zutreffende, nicht irreführende Angaben über angebotene Dienste zu machen,
e) Zugangsdaten sicher zu verwahren und Missbrauch unverzüglich zu melden.

(5) Der Kunde stellt CORAZÓN von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund rechtswidriger Inhalte oder Handlungen des Kunden geltend gemacht werden

(6) Bei schuldhafter Pflichtverletzung kann CORAZÓN eine Vertragsstrafe bis zu 10 % des monatlichen Auftragsvolumens, mindestens jedoch 5.001 €, verlangen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten

§ 4 Leistungsbegrenzung/Sperrung

CORAZÓN ist berechtigt, Leistungen einzuschränken oder zu sperren, wenn

a) Netzstörungen oder technische Probleme auftreten,
b) zwingende Wartungsarbeiten erforderlich sind,
c) eine Gefährdung der Systeme, der öffentlichen Sicherheit oder betrieblicher Einrichtungen besteht,
d) der Kunde Pflichten aus diesen AGB verletzt,
e) ein konkreter Verdacht auf Missbrauch besteht.

CORAZÓN ist berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde in erheblicher Weise gegen seine Pflichten verstößt.

§ 5 Zahlungsbedingungen / Aufrechnung / Einbehalt

(1) Die vom Kunden für die vertragsgegenständlichen Leistungen an CORAZÓN zu zahlenden Entgelte ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und/oder Servicevertrag inklusive Anlagen.

(2) CORAZÓN erstellt monatliche Abrechnungen über alle Entgelte, Gebühren und Rückbelastungen.

(3) Ausschüttungen an den Kunden erfolgen erst nach endgültigem Zahlungseingang durch die Partnerunternehmen und stehen unter Rückforderungsvorbehalt. Die Auszahlung der Ausschüttung ist davon abhängig, dass CORAZÓN endgültig und uneingeschränkt eine Auszahlung seitens der CORAZÓN-Partner (Verbindungs-/Mobilfunk) Netzbetreiber / (Service-) Provider erhalten hat und somit endgültig über die Entgelte verfügen kann.

(4) Die Auszahlung der Ausschüttung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass diese von den CORAZÓN-Partnern (Verbindungs-/Mobilfunk-/ Netzbetreibern / (Service-) Providern nicht – unabhängig vom Rechtsgrund – zurückgefordert wird. Etwaige Rückforderungen/ Rückbelastungen von bereits erfolgten Ausschüttungen werden beim Kunden zurückgefordert und/oder mit der nächsten Abrechnung verrechnet.

(5) Im Falle von Nutzerbeschwerden ist CORAZÓN berechtigt, dem Kunden für die Bearbeitung und den administrativen Aufwand eine angemessene Bearbeitungspauschale von mind. 30,00 EUR pro Beschwerde zu berechnen.

(6) Gegenforderungen des Kunden können nur aufgerechnet werden, wenn diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder schriftlich anerkannt sind.

(7) Bei einem Verdacht auf missbräuchliche Nutzung der Leistungen kann CORAZÓN Entgelte bis zur Klärung zurückbehalten.

§ 6 Verzug

(1) Der Kunde kommt mit der Zahlung von Entgelten in Verzug, soweit er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung nicht leistet.

(2) Bei Zahlungsverzug ist CORAZÓN nach angemessener Fristsetzung berechtigt, Leistungen zu sperren, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen.

§ 7 Schutzrechte, Referenzlisten

(1) Soweit der Kunde CORAZÓN Inhalte zur Verfügung stellt, räumt er CORAZÓN für die Vertragsdauer die zur Leistungserbringung erforderlichen Nutzungsrechte ein.

(2) CORAZÓN ist berechtigt, das Firmenlogo und den Namen des Kunden als Referenz zu verwenden.

§ 8 Datenschutz

(1) CORAZÓN verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.

(2) Soweit CORAZÓN personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, erfolgt dies im Rahmen eines gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrags gemäß Art. 28 DSGVO.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, personenbezogene Daten nur auf rechtmäßiger Grundlage an CORAZÓN zu übermitteln und alle Betroffenenrechte zu beachten.

(4) Der Kunde hat geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der Daten umzusetzen und auf Anfrage seitens CORAZON bereitzustellen.

(5) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind alle personenbezogenen Daten zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 9 Geheimhaltung

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der Anbahnung und Durchführung der Verträge bekannt werdenden Informationen, Unterlagen, Daten und Kenntnisse, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind („vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Erfüllung dieses Vertrages zu verwenden. Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere technische Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kunden- und Nutzerdaten, Vertragsinhalte, Preise, Kalkulationen, Prozesse, Marketingstrategien sowie alle nicht allgemein bekannten Informationen über (1) (1) (2) Produkte und Dienstleistungen der jeweils anderen Partei.

(3) Die empfangende Partei hat vertrauliche Informationen nur solchen Mitarbeitern, Organmitgliedern oder Erfüllungsgehilfen zugänglich zu machen, die diese zur Durchführung des Vertrages zwingend benötigen und die ihrerseits in geeigneter Weise zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden. Die empfangende Partei verpflichtet sich, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um vertrauliche Informationen vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

(4) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen,

a) die der empfangenden Partei bereits vor deren Mitteilung nachweislich ohne Geheimhaltungsverpflichtung bekannt waren,
b) die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt werden,
c) die die empfangende Partei rechtmäßig von Dritten erhält, die ihrerseits nicht zur Geheimhaltung verpflichtet sind, oder
d) die aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder vollstreckbarer behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnungen offengelegt werden müssen. Im Falle einer verpflichtenden Offenlegung wird die empfangende Partei die andere Partei unverzüglich informieren, soweit dies rechtlich zulässig ist, und diese bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützen.

(5) Eine Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei. Als Dritte gelten nicht solche Berufsgeheimnisträger (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer), die aufgrund ihrer Berufspflichten zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

(6) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind alle vertraulichen Informationen einschließlich etwaiger Kopien auf Anforderung der offenbarenden Partei unverzüglich zurückzugeben oder — soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen — dauerhaft und nachweislich zu löschen. Aufbewahrungspflichten aus steuer- oder handelsrechtlichen Vorschriften bleiben unberührt.

(7) Die Geheimhaltungspflichten bestehen über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von fünf Jahren fort. Gesetzlich geschützte Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse bleiben zeitlich unbegrenzt geschützt.

§ 10 Haftung

(1) CORAZÓN haftet auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen — gleich aus welchem Rechtsgrund — ausschließlich nach Maßgabe dieses § 11.

a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt,
b) bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen,
c) bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos nach den gesetzlichen Bestimmungen,
d) bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) der Höhe nach beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren

(2) Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf. Bei einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall sowie für Schäden aus Betriebsunterbrechung ist — außer in den in Absatz 2 genannten Fällen — ausgeschlossen. Gleiches gilt für Ansprüche wegen Datenverlusts, soweit der Schaden durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden hätte verhindert werden können

(4) Soweit die Haftung von CORAZÓN ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Organen, Mitarbeitern, Vertretern, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von CORAZÓN. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(5) Die Parteien vereinbaren, dass die Gesamthaftung von CORAZÓN für Fälle einfacher Fahrlässigkeit (Absatz 2 lit. d) auf die Höhe der im Zeitraum der letzten zwölf Monate vor Eintritt des Schadenfalls vom Kunden gezahlten Nettovergütung begrenzt ist. Besteht der Vertrag kürzer als zwölf Monate, wird der Zeitraum auf die bisherige Vertragslaufzeit verkürzt.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, zumutbare Maßnahmen zur Schadensvermeidung und -minderung zu treffen, insbesondere regelmäßige Datensicherungen vorzunehmen sowie sicherzustellen, dass seine Systeme gegen Malware, Missbrauch und unbefugte Zugriffe geschützt sind.

§ 11 Freistellung, Schadensersatz

(1) Der Kunde stellt CORAZÓN von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrige Inhalte, Pflichtverletzungen oder datenschutzwidrige Verarbeitungen des Kunden zurückzuführen sind.

(2) Der Kunde wird CORAZÓN Vertragsstrafen oder sonstige Strafzahlungen, die CORAZÓN an einen Dritten zu zahlen hat, erstatten, wenn diese Strafzahlung auf einem zurechenbaren Verhalten des Kunden beruht. Insoweit ist dem Kunden auch das Verhalten der von ihm für die Diensteerbringung eingesetzten Dritten zuzurechnen.

(3) Der Kunde wird CORAZÓN auch bei der Rechtsverteidigung, die nach freiem Ermessen von CORAZÓN zu führen ist, unterstützen und alle Auskünfte erteilen, die CORAZÓN für die Rechtsverteidigung erforderlich erscheinen.

(4) Die vorstehenden Regelungen gelten auch nach Beendigung des Vertrages fort soweit Ansprüche von Dritten aufgrund während der Vertragslaufzeit erbrachter Dienste geltend gemacht werden oder hiermit in engem Zusammenhang stehen.

§ 12 Verjährung

(1) Die Verjährungsfrist beträgt

a) für Ansprüche auf Zahlung der Vergütung, aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr ab Beginn der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Verjährung, jedoch nicht weniger als drei Monate ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung;

b) bei anderen Ansprüchen aus Sachmängeln ein Jahr;

c) bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln ein Jahr, wenn der Rechtsmangel nicht in einem Ausschließlichkeitsrecht eines Dritten liegt, auf Grund dessen der Dritte Herausgabe oder Vernichtung der dem Kundeüberlassenen Gegenstände verlangen kann;

d) bei anderen Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ein Jahr, beginnend ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein.

(2) Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie, Arglist, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes oder wegen Ansprüchen auf Ersatz von Körperschäden gelten jedoch stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 13 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Die Vertragsdauer richtet sich nach der individuellen vertraglichen Vereinbarung.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:

a) schwerwiegende oder wiederholte Pflichtverletzungen,

b) Zahlungsverzug,

c) unzulässige Nutzung der Dienste,

d) behördliche Anordnungen oder Rechtsänderungen, die den Service wesentlich beeinträchtigen.

e) Schädigung der Reputation einer Vertragspartei durch die jeweils andere Vertragspartei

(3) Kündigungen sind schriftlich oder per Telefax zu erklären.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger Zustimmung von CORAZÓN an Dritte übertragen.

(3) Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen, einschließlich einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, deren Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung, insbesondere den mit ihr verbundenen wirtschaftlich angestrebten Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für eine Vertragslücke.

(4) Nebenabreden und Änderungen vertraglicher Bestimmungen, einschließlich Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.

(5) Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Wiesbaden.

Stand: November 2025