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Allgemeine Geschäfts bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der CORAZÓN Communication Business GmbH & Co. KG für Unternehmen (B2B) herunterladen

§ 1 Allgemeines

(1) Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Inanspruchnahme von Leistungen der CORAZÓN Communication Business GmbH & Co. KG, Frankfurter Str. 5, 65189 Wiesbaden (nachfolgend „CORAZÓN“ genannt).

(2) Der Umfang der vertraglichen Leistung von CORAZÓN ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, dessen Anlagen in ihrer jeweils gültigen Fassung sowie aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(3) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen richten sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, nicht jedoch an Verbraucher (§ 13 BGB).

(4) Die AGB der CORAZÓN werden in ihrer gültigen Fassung auf der Homepage der CORAZÓN unter www.corazon.de zur Einsichtnahme bereitgestellt.

(5) Im Rahmen der Leistungen von CORAZÓN gelten die nachfolgenden AGB ausschließlich. Abweichende AGB des Kunden finden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch durch CORAZÓN keine Anwendung. Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden gelten zwischen CORAZÓN und dem Kunden nur, sofern CORAZÓN diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(6) Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt und werden einen Monat nach Mitteilung Vertragsbestandteil, sofern der Kunde den Änderungen nicht widerspricht. Sollte der Kunde den Änderungen widersprechen, steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zu, welches innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Zugang des Widerspruchs geltend zu machen ist.

§ 2 Leistungen von CORAZÓN

(1) CORAZÓN erbringt die vertragsgegenständlichen Leistungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, dessen Anlagen sowie ggf. aus den weiteren schriftlichen Vereinbarungen zwischen der Vertragsparteien. Die Verfügbarkeit der vertragsgegenständigen Leistungen beträgt 95% im Jahresdurchschnitt, ausgenommen hiervon sind die erforderlichen Wartungsausfälle.

(2) Die Erbringung der Leistung durch CORAZÓN setzt voraus, dass der Kunde seine für die CORAZÓN-Leistung erforderlichen Nebenpflichten erfüllt.

(3) CORAZÓN erbringt die vertraglichen Leistungen in Zusammenarbeit mit Partnerunternehmen (nachfolgend „CORAZÓN-Partner“ genannt). Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von CORAZÓN ist unter Umständen die Bestätigung und Bereitstellung der vertragsgegenständlichen Leistungen bzw. Teilleistungen durch CORAZÓN-Partner. CORAZÓN weist Kunden jeweils hierauf hin.

(4) CORAZÓN ist berechtigt, die den Leistungen zugrunde liegenden technischen Einrichtungen zu ändern oder sich alternativer Erfüllungsgehilfen/CORAZÓN-Partner zu bedienen, sofern dem Kunden durch die Änderung keine zusätzlichen Belastungen über das zumutbare Maß entstehen.

(5) Zeitweilige Störungen der CORAZÓN-Leistungen können sich aus Gründen höherer Gewalt, wegen Arbeitskämpfen, behördlichen Maßnahmen sowie technischen Änderungen an Anlagen von CORAZÓN-Partnern oder mit diesen zusammengeschalteten Netzbetreibern (z.B. zur Verbesserung des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Anlagen an das Leistungsnetz etc.) oder wegen sonstiger Maßnahmen ergeben, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb der CORAZÓN-Leistungen erforderlich sind. Während dieses Zeitraumes ist CORAZÓN von ihrer Verpflichtung zur Erbringung der Vertragsleistung frei. CORAZÓN wird den Kunden über das Leistungshindernis oder die Unmöglichkeit der Leistung unverzüglich unterrichten. Gleiches gilt, sobald das Leistungshindernis beseitigt ist.

§ 3 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der Leistungen von CORAZÓN sämtliche jeweils einschlägigen Gesetze und regulatorische Vorgaben einzuhalten.

(2) Der Kunde ist für alle Inhalte, die er zur Nutzung bereithält, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Der Kunde stellt sicher, dass die angebotenen Informationen und Dienstleistungen insbesondere nicht mit Urheberrechten oder anderen Rechten Dritter belastet sind. Der Kunde hält CORAZÓN von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegenüber CORAZÓN wegen Verletzung ihrer Rechte durch gesetzeswidriges Verhalten des Kunden geltend machen. CORAZÓN behält sich vor, die Nutzung rechts- und/oder sittenwidriger Inhalte zu sperren. CORAZÓN trägt keine Verantwortung für die Inhalte, die der Kunde bereitstellt.

(3) Der Kunde sichert zu, keine rechts- und sittenwidrigen Inhalte anzubieten und auch nicht auf Angebote mit rechts- und sittenwidrigen Inhalten hinzuweisen.

(4) Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Werbung, Sachen oder sonstigen Leistungen unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften an Verbraucher oder sonstige Dritte zugesandt oder sonst übermittelt werden dürfen.

(5) Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zum Zwecke der Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Ablaufs Verhaltenspflichten zu befolgen sind, deren Nichtbefolgung zu Nachteilen, insbesondere zur Kündigung und Schadensersatzansprüchen führen kann. Die Verhaltenspflichten des Kunden ergeben sich aus unseren Verhaltensrichtlinien.

(6) Im Rahmen der Nutzung der Dienste von CORAZÓN hat der Kunde:

a) bei der Vertragsanbahnung und sonstigen zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlichen Abfragen vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen,

b) bei einer nachträglichen Änderung der abgefragten Daten diese unverzüglich zu berichtigen,

c) sicherzustellen, dass bereitgestellte Benutzernamen und Passwörter keinem Dritten zugänglich gemacht werden,

d) jede Nutzung der Leistungen von CORAZÓN durch unberechtigte Dritte zu unterbinden,

e) gegenüber CORAZÓN einen Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Beschwerden zu benennen;

f) CORAZÓN unverzüglich unter info@corazon-gruppe.de mitzuteilen, wenn eine missbräuchliche Benutzung von Diensten, Passwörter bzw. Zugangsdaten vorliegt oder Anhaltspunkte für eine bevorstehende missbräuchliche Nutzung bestehen.

(7) Der Kunde verpflichtet sich weiterhin

a) keine rechts- oder sittenwidrige Inhalte anzubieten und auch nicht auf Angebote mit diesem Inhalt hinzuweisen. Die Dienste von CORAZÓN nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen, insbesondere sicherzustellen, dass die Dienste von CORAZÓN nicht für die Bereitstellung von Inhalten genutzt wird, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen über Jugendschutz, Persönlichkeitsrechte sowie sonstige Schutzrechte, insbesondere Marken-, Firmen- und Urheberrechte Dritter verstoßen.

b) dass jede Kontaktaufnahme/Kommunikation mit Nutzer / Verbraucher nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen stattfindet, d.h. dass vorbehaltlich der Ausnahme gem. §7Abs 3 UWG ausschließlich solche Nutzer/ Verbraucher zu kontaktiert werden dürfen, von denen ihm eine ausdrückliche, wirksame Einwilligung zur Kontaktaufnahme vorliegt, (Spam-Verbot). CORAZÓN hat das Recht, sich Zustimmungserklärungen zur Kontaktaufnahme (Opt-In) von Nutzern/Verbraucher stichprobenartig vorlegen zu lassen.

c) die ihm bekannt gewordenen Verbraucherdaten nicht selbst oder durch Dritte, ganz oder in Teilen zu vermarkten oder an verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte weitergeben, wenn ihm dies nicht ausdrücklich gestattet ist. (Verbot des Adresshandels).

d) dass jeder Nutzer/Verbraucher stets eine umfassende Aufklärung über die Art des Dienstes – vor dessen Inanspruchnahme – erhält. Insbesondere dürfen Informationsangebote nicht dergestalt beworben werden, dass beim Verbraucher ein Eindruck vermittelt wird, der mit dem Inhalt des Angebotes nicht übereinstimmt.(Täuschungsverbot)

e) sicherzustellen, dass bei einer Nutzung des Dienstes im Ausland nicht gegen dortiges Recht verstoßen wird.

f) die Leistungen von CORAZÓN Dritten ohne vorherige schriftliche Einwilligung von CORAZÓN nicht zur Verfügung zu stellen (Ausschluss des Resellings).

g) im Schadensfall zur Schadensbegrenzung und Schadensminderung. Der Kunde hat sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die ordnungsgemäß und vernünftigerweise zur Schadensabwendung oder Schadensminderung und –begrenzung erforderlich und geeignet sind.

(8) Bei schuldhafter Zuwiderhandlung des Kunden gegen eine der vorgenannten Pflichten wird eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 10% des monatlichen Auftragsvolumens, mindestens aber in Höhe von 5.001,00 EURO, fällig. Diese ist vom zuständigen Gericht dem Grunde und der Höhe nach voll überprüfbar. Die Leistung der Vertragsstrafe entbindet den Kunden nicht von der weiteren Einhaltung seiner vertraglichen Verpflichtungen. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

§ 4 Leistungsbegrenzung/Sperrung

(1) CORAZÓN ist berechtigt ihre Leistungen einzustellen bzw. vorübergehend einzuschränken, sofern:

a) Telekommunikationsnetze, Übertragungswege etc. technische Fehler aufweisen bzw. eine Verbindungsleistung aus nicht von CORAZÓN zu vertretenden Gründen verwehrt wird,

b) technische Modifikationen oder Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich sind,

c) Endeinrichtungen von CORAZÓN gefährdet sind,

d) eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht,

e) der Kunde ihm obliegende Pflichten aus diesem Vertrag verletzt,

f) der Kunde im Zusammenhang mit seiner vertraglichen Leistung, sowohl im Rahmen dieses Vertrages als auch im Rahmen seiner Verträge mit den Nutzern gegen Strafvorschriften verstößt oder dringender Tatverdacht besteht,

g) sonstige wichtige Gründe eine Einstellung bzw. vorübergehende Einschränkung rechtfertigen

(2) Im Fall eines Pflichtverstoßes gemäß § 4 Absatz 2 und 3 ist CORAZÓN berechtigt, den Kunden von der Nutzung der Dienste auszuschließen und/oder ihm fristlos zu kündigen. Das gleiche gilt, wenn CORAZÓN von Dritten darauf hingewiesen wird, dass der Kunde unter Verstoß gegen die in §4 Absatz 2 und 3 enthaltenen Pflichten Daten bereithält oder nutzt, sofern die Behauptung einer Rechtsverletzung nicht offensichtlich unrichtig ist. Auch ohne Pflichtverstoß ist CORAZÓN zur Sperrung des Dienstes berechtigt, sofern und solange Anhaltspunkte für eine bestehende oder drohende missbräuchliche Nutzung bestehen.

§ 5 Zahlungsbedingungen / Aufrechnung / Einbehalt

(1) Die vom Kunden für die vertragsgegenständlichen Leistungen an CORAZÓN zu zahlenden Entgelte ergeben sich aus dem jeweiligen Servicevertrag.

(2) Der Kunde erhält eine monatliche Abrechnung zu den jeweiligen Umsätzen, Gebühren sowie evtl. entstandene Rückbelastungen und Mahn-/Beitreibungserfolgen. Alle vertraglichen Entgelte werden – soweit nicht abweichend vereinbart und technisch und betrieblich möglich – zusammen abgerechnet.

(3) Die über die CORAZÓN-Dienste vereinnahmten Entgelte (Ausschüttung) erhält der Kunde abzüglich der vereinbarten Gebühren auf das im Servicevertrag angegebene Konto überwiesen.

(4) Die Auszahlung der Ausschüttung ist davon abhängig, dass CORAZÓN endgültig und uneingeschränkt eine Auszahlung seitens der CORAZÓN-Partner (Verbindungs-/Mobilfunk) Netzbetreiber / (Service-) Provider erhalten hat und somit endgültig über die Entgelte verfügen kann.

(5) Die Auszahlung der Ausschüttung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass diese von den CORAZÓN-Partnern (Verbindungs-/Mobilfunk-/ Netzbetreibern / (Service-) Providern nicht – unabhängig vom Rechtsgrund – zurückgefordert wird. Etwaige Rückforderungen/ Rückbelastungen von bereits erfolgten Ausschüttungen werden beim Kunden zurückgefordert und/oder mit der nächsten Abrechnung verrechnet.

(6) Im Falle von Nutzerbeschwerden ist CORAZÓN berechtigt, dem Kunden für die Bearbeitung und den administrativen Aufwand eine angemessene Bearbeitungspauschale pro Beschwerde zu berechnen.

(7) Die Aufrechnung gegen eine Forderung von CORAZÓN oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur zulässig, soweit die der Aufrechnung oder Zurückbehaltung zugrundeliegende Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von CORAZÓN anerkannt ist. Ferner kann der Kunde Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte nur geltend machen, falls seine Ansprüche auf dem jeweiligen Vertragsverhältnis beruhen und anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

(8) Verstößt der Kunde gegen seine vertraglichen Pflichten, insbesondere bei einer (rechts)missbräuchlichen Nutzung der Dienste, ist CORAZÓN berechtigt, fällige Vergütungen des Kunden zur Sicherheit einzubehalten, bis der die Rechtswidrigkeit/Missbrauch darstellende Sachverhalt endgültig geklärt und abgestellt ist. Gleiches gilt auch bei dem begründeten Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung oder einer Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen.

§ 6 Verzug

(1) Der Kunde kommt mit der Zahlung von Entgelten in Verzug, soweit er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung nach Eintritt der Fälligkeit nicht leistet.

(2) Kommt der Kunde mit der Zahlung von Entgelten in Verzug, so ist CORAZÓN nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Frist von 4 Wochen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung sowie ggf. den Ersatz eines Verzögerungs- und/oder Begleitschadens zu verlangen oder den Vertrag fristlos und ohne Nachfristsetzung aus wichtigem Grund zu kündigen. Die Berechtigung, Schadenersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen.

(3) Gerät CORAZÓN oder deren Erfüllungsgehilfen mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn CORAZÓN innerhalb einer vom Kunden gesetzten Frist von 4 Wochen die entsprechende Leistung nicht erbringt.

§ 7 Schutzrechte, Referenzlisten

(1) Für den Fall, dass der Kunde im Zusammenhang mit den Leistungen von CORAZÓN Inhalte bereithält oder übermittelt, an denen ihm Urheberrechte oder sonstige Rechte zustehen, ist CORAZÓN für die Dauer der Leistungserbringung zu denjenigen Verwertungshandlungen berechtigt, welche dem Zweck der einzelnen Leistungen von CORAZÓN entsprechen.

(2) CORAZÓN ist berechtigt, Firma und Logo des Kunden in Referenzlisten aufzuführen und diese im Internet oder in Printmedien zur sachlichen Information zu veröffentlichen. Beide Parteien haben zudem das Recht zur Veröffentlichung von Pressemitteilungen mit einer Kurzbeschreibung der Zusammenarbeit oder einzelnen Projekten.

(3) Die seitens CORAZÓN bereitgestellten Inhalte, Unterlagen und Dokumente unterliegen urheberrechtlichem Schutz. Dem Kunden ist es daher nicht gestattet, diese Inhalte über die von CORAZÓN im Einzelfall gewährte Nutzung hinaus zu kopieren, zu bearbeiten und/oder zu verbreiten.

§ 8 Datenschutz

(1) Im Rahmen der Dienstleistung erhebt, verarbeitet und nutzt CORAZÓN Stammdaten des Kunden sowie nutzungsabhängige Abrechnungsdaten zur Verwaltung und Abrechnung des Dienstes.

(2) CORAZÓN wird die EDV-mäßig verarbeiteten Daten nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Datensicherung und Datensparsamkeit erheben, verarbeiten und verwahren.

(3) CORAZÓN beachtet geltendes Datenschutzrecht. Soweit sich CORAZÓN zur Erbringung oder Abrechnung der angebotenen Dienste Dritter bedient, ist CORAZÓN im Rahmen des geltenden Rechts berechtigt, Daten des Kunden weiterzugeben, wenn schützenswerte Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden und dies für die Durchführung der anfallenden Aufgaben erforderlich ist. CORAZÓN ist berechtigt, der für den Wohnsitz des Kunden zuständigen Auskunfteien die Bestandsdaten des Kunden zur Überprüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden zu übermitteln und zu diesem Zweck Auskünfte einzuholen. CORAZÓN ist ferner berechtigt, Auskunfteien die Bestandsdaten des Kunden sowie Informationen über abgeschlossene gerichtliche oder sonstige Verfahren oder Vergleiche betreffend die Kreditwürdigkeit des Kunden zu übermitteln, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen der CORAZÓN erforderlich ist, und dadurch die schutzwürdigen Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Der Kunde kann bei den Wirtschaftsauskunfteien die ihn betreffenden gespeicherten Daten abfragen.

§ 9 Datenverarbeitung und Datenübermittlung

(1) Zum Zwecke der Vertragserfüllung werden u.U. personenbezogene Daten der Nutzer, die sich zur Nutzung der Leistungen des Kunden registrieren, erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt.

(2) Die bei der Registrierung erhobenen Nutzerdaten umfassen u.a. Nutzerstammdaten, Kontaktdaten sowie Abrechnungs- und Zahldaten.

(3) Personenbezogene Daten der Nutzer werden nur erhoben, verarbeitet und genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder dies aufgrund einer anderen gesetzlichen Regelung notwendig ist.

(4) Bei der Übermittlung von Daten an den Kunden werden die verwendeten Datenträger oder elektronisch versendeten oder zum Download bereitgehaltenen Daten gegen unberechtigten Zugriff geschützt.

(5) Der Kunde verpflichtet sich gegenüber CORAZÓN im Rahmen der Übermittlung der Daten insbesondere folgende Mindestanforderungen zur Datenverarbeitung einzuhalten.

a) Der Kunde wird, die an ihn übermittelten personenbezogenen Daten ausschließlich zu den Zwecken verarbeiten, zu dessen Erfüllung die Daten an ihn übermittelt wurden. Eine darüber hinausgehende Speicherung, Verarbeitung oder Übermittlung der Daten an Dritte ist nur zulässig, soweit der Kunde hierzu gesetzlich verpflichtet oder dies gesetzlich zulässig ist.

b) Der Kunde wird CORAZÓN unverzüglich informieren, wenn im Rahmen der Verarbeitung der übermittelten personenbezogenen Daten Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, beispielsweise der Verlust der Daten, die unberechtigte Übermittlung, Nutzung oder sonstige Verarbeitung von Daten entgegen des Übermittlungszweckes.

c) Der Kunde verpflichtet sich, alle übermittelten personenbezogenen Daten nach Erfüllung des Vertragszweckes dauerhaft zu löschen, sofern dem keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.

d) Der Kunde verpflichtet sich – soweit erforderlich – zum Führen eines aktuellen Verfahrensverzeichnisses.

e) Bei der Verarbeitung der übermittelten personenbezogenen Daten wird der Kunde ausschließlich Personal einsetzen, das auf das Datengeheimnis verpflichtet ist.

f) Der Kunde verpflichtet sich zur Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz der an ihn übermittelten personenbezogenen Daten. Der Kunde sichert die Daten durch die erforderlichen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen und verarbeitet zu unterschiedlichen Zwecken übermittelte Daten getrennt. Dabei sind insbesondere Maßnahmen zu treffen, die je nach der Art der zu schützenden personenbezogenen Daten oder Datenkategorien geeignet sind.

g) Weiterhin ist der Kunde nur berechtigt, solche Subunternehmer zu beauftragen, die sich ihrerseits gegenüber dem Kunde auf Mindeststandards verpflichten. Im Falle einer weiteren Funktionsübertragung verpflichtet sich der Kunde eine Rechtmäßigkeitsprüfung des Subunternehmers durchzuführen. Im Falle einer Auftragsdatenverarbeitung durch einen Subunternehmer sind die vertraglichen Vereinbarungen so zu gestalten, dass sie den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und Regelungen entsprechen. Der Kunde wird auf Verlangen CORAZÓN jederzeit Auskunft über die beauftragten Subunternehmer geben.

h) Der Kunde wird CORAZÓN bei der Wahrung der Rechte der betroffenen Adressaten, auf Benachrichtigung, Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Sperrung von Adressdaten im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen.

(6) Der Kunde haftet gegenüber CORAZÓN für alle Schäden, die dieser durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung dieser Pflichten erwachsen.

(7) Der Kunde ist verpflichtet CORAZÓN dadurch entstanden Schaden zu ersetzen sowie ihm alles Zumutbare zur Aufklärung des Sachverhaltes zu tun.

(8) Im Falle eines Verstoßes gegen die vereinbarte Nutzung der Daten ist eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 10% des monatlichen Auftragsvolumens zu zahlen, mindestens aber in Höhe von 5.001,00 EURO, fällig. Diese ist vom zuständigen Gericht dem Grunde und der Höhe nach voll überprüfbar. Die Leistung der Vertragsstrafe entbindet den Kunden nicht von der weiteren Einhaltung seiner vertraglichen Verpflichtungen. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

§10 Geheimhaltung

(1) Der Kunde, sowie alle Mitarbeiter und sonstigen Personen, die aufgrund ihrer Tätigkeit mit geschäftlichen und betrieblichen Erkenntnissen und Informationen in Verbindung kommen, werden ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von CORAZÓN über alle ihnen im

Rahmen der Geschäftsanbahnung bzw. Vertragserfüllung bekannt gewordenen geschäftlichen und betrieblichen Erkenntnisse und Informationen Stillschweigen gegenüber Dritten bewahren.

(2) Als vertraulich gelten alle Informationen, die nicht ausdrücklich schriftlich als nicht vertraulich bezeichnet wurden. Ausgenommen hiervon sind alle Informationen, von denen der Empfänger nachweist, dass sie bereits allgemein zugänglich sind oder zu dem betreffenden Zeitpunkt bereits zugänglich waren und dies nicht auf einer unberechtigten Bekanntgabe durch den Mitarbeiter beruht.

(3) Soweit es nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist, dürfen Informationen und Erkenntnisse, die vertraulich sind, weder aufgezeichnet noch an Dritte weitergegeben werden.

(4) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit bleibt nach Beendigung eines Vertragsverhältnisses unbefristet bestehen.

(5) Die Vertragspartner sind berechtigt, nach schriftlicher Abstimmung mit dem jeweils anderen Vertragspartner, das Zustandekommen eines Vertrages mit CORAZÓN bzw. dem Vertragspartner gegenüber der Öffentlichkeit bekannt zu geben. Dies erfolgt nach schriftlicher Abstimmung mit dem jeweils anderen Vertragspartner.

§ 11 Haftung

(1) CORAZÓN leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund nur in folgendem Umfang:

a) Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.

b) Bei grober Fahrlässigkeit haftet CORAZÓN in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.

c) Bei fahrlässiger Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), haftet CORAZÓN nur in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.

d) Befindet sich CORAZÓN mit der Leistung in Verzug, so haftet CORAZÓN wegen dieser Leistung auch für Zufall unbeschränkt, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.

e) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(2) Für die Qualität des Inhalts/Contents der gegenüber dem Nutzer erbrachten Dienste haftet CORAZÓN nicht.

(3) Soweit die Haftung von CORAZÓN nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Geltendmachung von mittelbarem Schaden, insbesondere entgangener Gewinn oder Produktionsausfall.

(4) Soweit die Haftung von CORAZÓN ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von CORAZÓN.

(5) Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 12 Freistellung, Schadensersatz

(1) Wird CORAZÓN im Außenverhältnis aufgrund Verletzung vertraglicher Pflichten seitens des Kunden – insbesondere einer unerlaubten, missbräuchlichen Gestaltung und/oder Bewerbung der Dienste – von Dritten einschließlich staatlichen Stellen, auf Unterlassung oder Schadensersatz oder in sonstiger Weise in Anspruch genommen, so stellt der Kunde CORAZÓN im Innenverhältnis von jeder Haftung und jeglichem Schaden frei. Gleiches gilt für die Verletzung von gesetzlichen und regulatorischen Auflagen, die vom Kunden oder dessen Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind.

(2) Der Kunde wird CORAZÓN Vertragsstrafen oder sonstige Strafzahlungen, die CORAZÓN an einen Dritten zu zahlen hat, erstatten, wenn diese Strafzahlung auf einem zurechenbaren Verhalten des Kunden beruht. Insoweit ist dem Kunden auch das Verhalten der von ihm für die Diensteerbringung eingesetzten Dritten zuzurechnen.

(3) Der Kunde wird CORAZÓN auch bei der Rechtsverteidigung, die nach freiem Ermessen von CORAZÓN zu führen ist, unterstützen und alle Auskünfte erteilen, die CORAZÓN für die Rechtsverteidigung erforderlich erscheinen.

(4) Bei berechtigt erscheinenden Anfragen zu den Diensten bzw. deren Bewerbung darf CORAZÓN an den Kunden verweisen und dessen Kontaktdaten an den Anfragenden übermitteln. Der Kunde teilt CORAZÓN auf Anforderung alle erforderlichen Auskünfte unverzüglich mit. Gesetzliche Buß- und Strafgebühren aufgrund verzögerter Mitteilungen gehen zu Lasten des Kunden.

(5) Die vorstehenden Regelungen gelten auch nach Beendigung des Vertrages fort soweit Ansprüche von Dritten aufgrund während der Vertragslaufzeit erbrachter Dienste geltend gemacht werden oder hiermit in engem Zusammenhang stehen.

§ 13 Verjährung

(1) Die Verjährungsfrist beträgt

a) für Ansprüche auf Zahlung der Vergütung, aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr ab Beginn der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Verjährung, jedoch nicht weniger als drei Monate ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung;

b) bei anderen Ansprüchen aus Sachmängeln ein Jahr;

c) bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln ein Jahr, wenn der Rechtsmangel nicht in einem Ausschließlichkeitsrecht eines Dritten liegt, auf Grund dessen der Dritte Herausgabe oder Vernichtung der dem Kundeüberlassenen Gegenstände verlangen kann;

d) bei anderen Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ein Jahr, beginnend ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein.

(2) Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie, Arglist, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes oder wegen Ansprüchen auf Ersatz von Körperschäden gelten jedoch stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 14 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Die Vertragsdauer richtet sich nach der individuellen vertraglichen Vereinbarung.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:

a) eine schwerwiegende Verletzung oder trotz schriftlicher Mahnung wiederholte Verletzung übernommener vertraglicher Pflichten

b) das nicht nur vorübergehende Unvermögen einer Partei oder seiner Erfüllungsgehilfen, ihre Vertragspflichten zu erfüllen (u.a. Zahlungsunfähigkeit)

c) das Betreiben einer Liquidation einer Vertragspartei, die Einleitung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei oder die Ablehnung der Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse

d) die Einstellung von Zahlungen einer Vertragspartei, die Überschuldung oder das Vorliegen sonstiger Anhaltspunkte für die Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse eines der Vertragspartner, so dass eine Erfüllung seiner Vertragspflichten in der Wiese gefährdet ist, dass ein Festhalten an dem Vertrag unzumutbar ist.

e) die Untersagung oder Abmahnung des in diesem Vertrag geschlossenen Geschäftsmodells durch öffentliche Stellen oder gerichtliche Entscheidung, die eine Fortführung des Vertrages untersagt bzw. verhindert. Als wichtiger Grund gilt ferner eine Änderung der gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen, die sich erheblich auf die angebotenen Services auswirkt, insb. wenn die Vertragsparteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen hätten, wenn die Vertragsparteien diese Veränderung vorausgesehen hätten.

f) die Schädigung der Reputation einer Vertragspartei durch die jeweils andere Vertragspartei aufgrund ihres mit diesem Vertrag im Zusammenhang stehenden Verhaltens, insbesondere Verletzung von Gesetzen und regulatorischen Auflagen, bestehender Verhaltenskodex, etc.

h) das Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes, auf Grund dessen dem Kündigenden unter Berücksichtigung des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung dieses Vertrages bis zur vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann.

Die Berechtigung, Schadenersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen.

(3) Kündigungen sind schriftlich oder per Telefax zu erklären.

(4) Mit Wirksamwerden der Kündigung werden alle bestehende System- und Statistikzugänge des Kunden gesperrt und dort gegebenenfalls noch gespeicherte Inhalte, sofern erforderlich gelöscht. Der Kunde ist daher gehalten, für sämtliche gespeicherten Daten Kopien anzufertigen und vorzuhalten.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger Zustimmung von CORAZÓN an Dritte übertragen.

(3) Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen, einschließlich einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, deren Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung, insbesondere den mit ihr verbundenen wirtschaftlich angestrebten Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für eine Vertragslücke.

(4) Nebenabreden und Änderungen vertraglicher Bestimmungen, einschließlich Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.

(5) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträgen ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Wiesbaden.

Stand: Februar 2020