Die Bundesländer haben in den Verhandlungen über eine weitgehende Reform des deutschen Glücksspielmarktes laut eines Berichts eine grundsätzliche Einigung erzielt. Bisher illegale Glücksspiele im Internet wie Onlinecasinos, Onlinepoker und Onlineautomatenspiele sollen demnach künftig erlaubt werden, berichtete die Nachrichtenagentur dpa unter Berufung auf Verhandlungskreise. Geplant seien unter anderem aber strenge Regeln zum Spielerschutz, wie aus einem Entwurf für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag hervorgehe.
Vorgesehen ist demnach eine zentrale Glücksspielbehörde der Länder. Die Erlaubnis für die Veranstaltung von Sportwetten, Onlinepoker oder virtuellen Automatenspielen soll künftig für alle Länder von der zuständigen Behörde erteilt werden. Der Jugend- und Spielerschutz soll gewährleistet und das Entstehen von Wettsucht verhindert werden, hieß es.
Nach den neuen Regulierungen müssen Veranstalter von Sportwetten, Onlinecasinospielen, Onlinepoker und virtuellen Automatenspielen im Internet für jede Spielerin und jeden Spieler dem Entwurf zufolge ein Spielkonto einrichten. Zum Schutz vor finanziellen Folgen durch Spielsucht sollen die Einzahlungen auf maximal 1.000 Euro pro Monat limitiert werden. Mit möglichen Gewinnen soll aber ohne Anrechnung auf das Limit gespielt werden können. Zudem müssen die Glücksspielanbieter ein „automatisiertes System“ zur Früherkennung von Glücksspielsucht und glücksspielsuchtgefährdeten Spielerinnen und Spielern einsetzen.
Weiterhin soll unter bestimmten Voraussetzungen Werbung für Glücksspiele gemacht werden dürfen, hieß es. Für Sportwetten soll es im Rundfunk und im Internet zwischen 6 und 23 Uhr ein Werbeverbot geben.
Sportwetten im Internet sollen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage deutlich ausgeweitet werden. Ereigniswetten werden dem Entwurf zufolge zugelassen, es soll aber wegen Manipulationsgefahren Einschränkungen bei Livewetten geben. Im Frühjahr 2019 hatten sich die Länder zunächst auf eine zeitlich befristete Neuregelung des Sportwettenmarktes geeinigt.
Zudem sollen in einer Sperrdatei künftige Glücksspielnutzerinnen und -nutzer mit Selbst- oder Fremdsperre erfasst werden. Die Sperrdatei soll bei der zentralen Aufsichtsbehörde liegen. Anbieter müssen alle Spieldaten für die Behörde zu Kontrollzwecken abrufbar halten. Diese soll so prüfen, ob Spielverläufe zulasten von Spielerinnen und Spielern manipuliert oder Regulierungsvorgaben verletzt wurden. Sogenannte parallele Spiele im Internet sollen nicht erlaubt werden.